Arbeitszeitänderung - Neuer Arbeitsvertrag nötig?
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Nun hat Sie, auf eigenen Wunsch, die tägliche Arbeitszeit von 6 Stunden auf 5 Stunden reduziert. Der Arbeitgeber legt Ihr nun einen neuen Arbeitsvertrag zu Unterschrift vor. ... Falls die Firma darauf besteht, möchten wir natürlich das die Kündigungsfristen, eventuelle Ansprüche auf Abfindungen und sonstige Rechte der Arbeitsnehmers auf das tatsächliche Eintrittdatum (1986) bezogen wird.