Mietvertrag mit Mindestmietzeit kündigen
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Von dem Verzicht bleibt das Recht der Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund mit gesetzlicher Frist unberührt." Unter der Angabe der außerordentlichen Kündigung, hat der Vermieter im Mietvertrag jedoch nur die Rechte seinerseits angegeben. Jedoch wurden im Mietvertrag keine Angaben im Sinne des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gemacht.