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Kündigungsfrist zwei Monate zum Quartalende

| 30. August 2018 18:06 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt C. Norbert Neumann

Zusammenfassung

Der Arbeitnehmer hat eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Quartalsende im Arbeitsvertrag. Bei Kündigung am 31.08.2018 ist unklar, ob das Ende am 30.11.2018 oder 31.12.2018 ist. Der Arbeitgeber sagt, es ist der 31.12.2018.

Quartalsenden sind der 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres. Bei einer Kündigung am 31.08.2018 wird diese zum 31.12.2018 wirksam.

Hallo,

ich habe als Arbeitnehmer in meinem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Quartalsende. Nun ist meine Frage:

1. Ist dies der 30.11.2018 wenn ich am 31.08.2018 kündige?
2. oder ist dies der 31.12.2018 wenn ich am 31.08.2018 kündige?

Wortlaut aus dem Arbeitsvertrag:

"Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Quartalsende"

Leider höre ich von dem Einen es wäre der 30.11 und von Anderen es wäre der 31.12. Mein Arbeitgeber sagt es wäre der 31.12.

Viele Grüße


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Quartalsenden sind der 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres, also immer nach Ablauf von (weiteren) drei Monaten, gerechnet ab Jahresbeginn. (In der alten Fassung des § 622 BGB hieß es, dass Angestellte mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündigen können. Dies wurde in gleicher Weise verstanden. Anderenfalls müsste im Arbeitsvertrag formuliert sein, dass die Kündigung zum Ende oder Ablauf des auf die Kündigung folgenden übernächsten Monats zulässig ist. Eine solche Formulierung findet sich z.B. im gesetzlichen Wohnraum-Mietrecht.)

Wenn Sie am 31.08.2018 kündigen heißt dies also, dass Ihre Kündigung zum 31.12.2018 wirksam wird.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 1. September 2018 | 02:47

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