Hallo, Es ergibt sich die folgende Ausgangssituation zu meiner Frage: Anfang Juni diesen Jahres habe ich als privater Verkäufer über eBay ein Smartphone zum Preis von 1.060€ verkauft. ... nach dem Kauf einen Fall zu öffnen, sofern man mit der Abhandlung des Vorgangs nicht zufrieden ist, z.B. weil der Käufer noch nicht gezahlt oder der Verkäufer noch nicht versandt hat. ... Ich habe nun die Befürchtung, dass dies vielleicht eine Masche dieser Person sein könnte - zu warten, bis ein Nachweis nicht mehr möglich ist, und dann versuchen, den Kaufpreis wieder zurück zu klagen.