Vorwurf des Betrugs seitens eBay-Käufer
| 22.10.2019 04:38
| Preis:
30,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Hallo,
Es ergibt sich die folgende Ausgangssituation zu meiner Frage:
Anfang Juni diesen Jahres habe ich als privater Verkäufer über eBay ein Smartphone zum Preis von 1.060€ verkauft. Als voraussichtliche Bearbeitungsdauer nach erfolgtem Zahlungseingang gab ich 3 Werktage an, was sich darauf beruht, dass ich tagsüber oft sehr beschäftigt bin und nicht immer gleich am selben Tag noch reagieren kann. Der Käufer akzeptiert dies beim Abschluss eines Kaufs.
Der Käufer zahlte per Banküberweisung, was an sich schon in aller Regel 1-3 Werktage in Anspruch nehmen kann.
Nun bietet eBay die Möglichkeit, bereits 4 Tage (Wochentage; nicht Werktage!) nach dem Kauf einen Fall zu öffnen, sofern man mit der Abhandlung des Vorgangs nicht zufrieden ist, z.B. weil der Käufer noch nicht gezahlt oder der Verkäufer noch nicht versandt hat. In meinem Fall war der Käufer offenbar sehr ungeduldig, denn er öffnete einen Fall mit eBay sofort nach Ablauf dieser 4-Tage-Frist; dabei ist wichtig zu erwähnen, dass diese Falleröffnung jedoch nicht berücksichtigt hat, dass die 3 Werktage welche ich veranschlagte - der Verkauf fand über ein Wochenende statt - noch nicht abgelaufen waren. Ich hätte also nach allen vorliegenden Tatsachen noch Zeit gehabt.
Dies teilte ich dem Käufer unmittelbar mit, reagierte auf den geöffneten Fall mit einer Nachricht und habe prompt den Artikel in den Versand gegeben, mit Angabe einer Sendungsverfolgungsnummer. Daraufhin hat sich der Käufer nicht mehr gemeldet, der Fall wurde nach 21 Tagen automatisch geschlossen, und ich habe mir keine weiteren Gedanken darüber gemacht. In dem Moment war die Sache also für mich erledigt.
Nun habe ich vor Kurzem (11. Oktober) aus heiterem Himmel und ohne jedwede Vorankündigung ein Schreiben der örtlichen Bezirkskriminalinspektion erhalten; eine Vorladung mit der Begründung, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs in der oben beschriebenen Sache geführt werden würde. Der Käufer hat, wie es aussieht, nun vor der Polizei behauptet er hätte die Ware nie erhalten.
Normalerweise hätte ich darauf direkt reagiert und alle nötigen Nachweise vorgelegt, die mich entsprechend entlasten. Unglücklicherweise musste ich aber feststellen, dass die DHL Sendungsdaten nur 3 Monate aufzubewahren scheint und danach eine Verfolgung nicht mehr möglich ist. Auch habe ich natürlich in der Zwischenzeit den Einlieferungsbeleg der Post entsorgt, denn wer geht schon davon aus, nach mehreren Monaten und keinerlei Rückmeldung des Käufers noch für so etwas angezeigt zu werden.
Die einzigen Daten die mir also bleiben sind die Nachrichten in der Korrespondenz mit dem Käufer, der geschlossene eBay-Fall, und eine Kopie des Versandetiketts.
Ich habe nun die Befürchtung, dass dies vielleicht eine Masche dieser Person sein könnte - zu warten, bis ein Nachweis nicht mehr möglich ist, und dann versuchen, den Kaufpreis wieder zurück zu klagen. Vor hohen Anwaltskosten habe ich Angst, da meine eigene wirtschaftliche Situation nicht allzu viel Spielraum lässt und da ich mich ja nicht im Unrecht sehe. Gleichzeitig bin ich aber auch ratlos und ehrlich gesagt etwas verzweifelt, angesichts dessen was ich nun tun kann.
Auf die Vorladung reagiert habe ich noch nicht. Das ist auch das erste Mal, dass ich so etwas erlebe und finde es absolut unerhört von dem Käufer, jemanden so dreist auflaufen zu lassen.
Meine Frage: wie sollte ich nun am besten vorgehen (ohne in irgendwelche Kostenfallen zu stürzen), bzw. was würde im schlimmsten Fall auf mich zukommen, wenn ich auf die Vorladung nicht reagiere?