Entfernen der Wandbeläge bei Auszug
vom 10.6.2009
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden Ende Juli fristgerecht aus unserer alten Wohnung (über 2 Etagen) ausziehen. ... Unser Mietvertrag ist scheinbar ein Standard-Formular welches auf die Gegebenheiten angepasst wurde. § 20 enthält folgenden Text: §20 Auszug des Mieters Zieht der Mieter aus, muss der die Räume besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln dem Vermieter oder seinem Verwalter zurückgeben.