Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Hausratteilung, Zugewinnausgleich etc. herrschte zwischen mir und meiner Ex-Frau Einigkeit. ... Es wurde auch kein Unterhalt vom Anwalt berechnet. ... Begründet ist die Kostennote wie folgt: Hinsichtlich der Beratung wären grundsätzlich sämtliche Folgesachen, also Ehegattenunterhalt, Geschiedenenunterhalt, Kindesunterhalt, Hausratsteilung, Zugewinnausgleich usw. zu addieren, so dass sich ein erheblicher Wert ergäbe.