Erbrecht: Studienunterhalt als Schenkung
vom 13.4.2014
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lorenz Weber / Merseburg
Dort wird darüber diskutiert, ob eine von den Eltern bezahlte Studien-Unterhaltszahlung in Deutschland (damaliger Aufenthaltsort aller Beteiligten: Deutschland) als Schenkung auf eine Erbschaft angerechnet wird. ... Das Einkommen der Eltern war ausreichend hoch, um kein Bafög beantragen zu können. ... Als Laie finde ich es absurd, dass eine rechtliche Pflicht im Ausland als Schenkung dargestellt wird, möglicherweise gibt es hierzu Rechtssprechungsbeispiele aus der Vergangenheit auch in Deutschland?