wir wohnen bei einer genossenschaft zur miete. diese hat uns kuerzlich eine aenderung des mietvertrags zugeschickt. bisher steht naemlich in her hausordnung zum vertrag der satz "Das Mitglied darf nur mit Zustimmung der Genossenschaft von der bisherigen Ausführungsart erheblich abweichen... ", den die genossenschaft nun loswerden will. alle mieter, die nicht unterschrieben haben, wurden mit einer mieterhoehung von ca. 70 euro pro monat beglueckt (als erhoehungsgrund wurde jedoch nicht die nicht-unterschrift zur vertragsaenderung, sondern clevererweise eine regulaere erhoehung angegeben). unser problem ist folgendes: - da unsere wohnung zu klein geworden ist, beabsichtigen wir, in absehbarer zeit auszuziehen. da die mieterhoehung erst in 2 monaten in kraft tritt, rechnen wir damit, dass wir noch ca. 400 euro mehrmiete hier verwohnen werden. - wir haben die wohnung laengere zeit nicht renoviert, allerdings bei einzug vor 13 jahren teilweise parkett und korkfussboeden auf unsere kosten verlegt. - fuer den auszug steht folgende vereinbarung im vertrag: "Beim Auszug sind die Anstriche bzw. ... der neue vertrag sieht ein beginn der neu gesetzten fristen fuer schoenheitsreparaturen ab unterzeichnung vor. bei auszug vor fristenablauf sieht der vertrag die zahlung eines kostenanteils vor. gleichzeitig ist eine aenderung der fristen vorgesehen, falls der zustand der wohnung es erfordert. ich wuerde das so interpretieren, dass ich bei annahme des vertrags zwar bspw. erst in 8 jahren wohn- und schlafraeume streichen muesste. der zustand der wohnung wuerde jedoch einen deutlich naeheren zeitpunkt begruenden und ich muesste bei auszug mit einem hohen kostenzuschuss an die genossenschaft richten. sehe ich das richtig, dass auch aus diesem grund eine annahme des vertrages nicht empfehlenswert ist?