Verjährung von Vermögensschäden?
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Der Anwalt des Schuldners teilte mit, dass die Kenntnis nach § 199 (1) spätestens mit der Rechnungsprüfung im Jahr der Überweisung angesetzt werden muss. ... (sollte § 199 (1) BGB sein) - Wann verjährt unser Anspruch?