sehr geehrte frau rechtsanwältin, sehr geehrter herr rechtsanwalt, ich habe mich über das arbeitsamt selbstständig gemacht, und vor 3 1/2 jahren eine ICH-AG im fachbereich computer system-service gegründet, im rahmen meiner arbeit verkaufe ich auch hardware und software, jedoch hat der service ( reparaturen, umbau, aufrüsten u.a. ) vorrang, alles gut, bisher alle kunden zufrieden und keine probleme, nun folgender fall: herr x kommt am 19.02.2008 in mein ladenlokal, lässt sich ein schriftliches angebot über hardware i.H.v. 334,50 EURO unterbreiten, im einzelnen sind es: gehäuse, mainboard, prozessor und arbeitsspeicher, herrn x sagt das angebot zu, bestellt die komponenten und tätigt eine anzahlung i.H.v. 200,00 .- euro, diese anzahlung habe ich ihm auf dem angebot quittiert, mündlich wurde dann vereinbahrt das die restzahlung bei abholung der hardware am "ende des monats" erfolgt, denn dann gibt es erst lohn, also, ein ganz normaler vorgang, so wie ich ihn eigentlich regelmäßig habe, der kunde hat jedoch bis heute 13.05.2008 noch nicht abgeholt, und sich auch noch nicht gemeldet, ich habe ihm schon auf band gesprochen, das er die bestellte ware abholen soll, keine reaktion, ich sehe ihn 3-4 mal wöchentlich, wenn er seinen kleinen sohn zur schule bringt, da er in unmittelbare nähe des ladens wohnt, weiß aber nicht, ob ich ihn auf der strasse in dieser sache ansprechen darf, was tun? mein problem: restzahlung steht halt noch offen, wert- und gewinnverlust (wenn auch nicht hoch) ist auch zu erwarten, weil die computerbranche sehr schnelllebig ist, wie lange hat seine anzahlung gültigkeit? darf ich anderweitig verkaufen, und differenzen von der anzahlung einbehalten?