Auszüge aus dem Vertrag: "2.Alleinauftragspflichten des Auftraggebers: Der Auftraggeber verpflichtet sich, a)während der Auftragszeit keine Maklerdienste Dritter in Bezug auf das Auftragsobjekt in Anspruch zu nehmen. b)dem Makler alle Angaben vollständig und richtig zu machen, die er für die Durchführung dieses Auftrages benötigt. c)während der Auftragszeit Kaufinteressenten an den Makler zu verweisen bzw. bei Verhandlungen den Makler hinzuzuziehen. 3.Maklergebühr : Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler eine Provision in Höhe von 1,5 % des Gesamtkaufpreises zzgl. 19% MwSt. zu zahlen (insgesamt 1,785 %), sobald der Kauf-vertrag zustande gekommen ist oder der Makler den Vertragsabschluß vermittelt hat. Dies gilt auch für einen Kaufvertragsabschluß in der Nachwirkungszeit, d.h. bei ausgelaufenem oder gekündigtem Maklervertrag wirkt der Vertrag für die vom Makler nachgewiesenen Kunden (innerhalb der Auftragslaufzeit) nach." ... Frage: Welche Provisonen fallen für den Verkäufer und evtl. für uns als Käufer an, wenn wir den Abschluss ohne den Makler tätigen, bzw. könnte der Makler auch die Käuferprovision vom Verkäufer einfordern, obwohl wir mit diesem lange vor dem Vertrag in Verbindung standen?