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Abwägung Trennungsvereinbarung / Gütertrennung / Scheidungsfolgenvereinbarung

| 22. Mai 2024 15:19 |
Preis: 70,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Wir sind seit Oktober 2023 getrennt und haben nicht vor uns scheiden zu lassen. Dennoch brauchen wir eine Sicherheit für den Fall, dass sich einer von uns doch scheiden lassen möchte. Wir wägen derzeit ab, welche der drei möglichen Verträge für uns am sinnvollsten wäre. Keiner hat auch nur irgendwelche Ansprüche an den anderen. Wichtig wäre auch, eine evtl. spätere Scheidung so kostengünstig als möglich zu halten. Auch in diesem Sinne sollte die Abwägung getroffen werden. Wir sind beide Rentner.

22. Mai 2024 | 18:11

Antwort

von


(2332)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
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Sehr geehrte Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


I.

Basierend auf Ihren Angaben und Wünschen würde ich Ihnen in dieser Situation am ehesten zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung raten. Hierfür sprechen die folgenden Gründe.

1.

Ein Ehevertrag macht in Ihrer Situation wenig Sinn, da Sie bereits seit Oktober 2023 getrennt leben. Eheverträge werden üblicherweise vor oder während intakter Ehe geschlossen, um für den Fall einer Scheidung vorzusorgen. Bei Ihnen steht aber die Trennung schon fest.

2.

Eine Trennungsvereinbarung regelt zwar die Dinge während der Trennungszeit. Da Sie aber beide keine Ansprüche aneinander stellen, ist auch diese nicht zwingend notwendig. Zudem sichert sie nicht den Fall einer späteren Scheidung ab.

3.

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie dagegen schon jetzt für den Fall einer Scheidung alles Wesentliche regeln: Verzicht auf Unterhalt, Aufteilung des Vermögens, Versorgungsausgleich etc. So schaffen Sie Klarheit und ersparen sich im Scheidungsfall viel Streit und Kosten.

4.

Da Sie beide Rentner sind, dürfte Ihr Einkommen und Vermögen überschaubar sein.

Umso wichtiger ist es, die Kosten einer etwaigen Scheidung möglichst gering zu halten. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung bereiten Sie eine einvernehmliche, kostengünstige Scheidung vor.


II.

Mein Rat wäre daher: Lassen Sie mit anwaltlicher Hilfe eine individuelle Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen, in der Sie alle Scheidungsfolgen einvernehmlich regeln. So sind Sie für den Fall der Fälle gut vorbereitet, auch wenn Sie aktuell noch nicht die Absicht haben, sich scheiden zu lassen.



Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 24. Mai 2024 | 07:03

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