Sehr geehrte Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
I.
Basierend auf Ihren Angaben und Wünschen würde ich Ihnen in dieser Situation am ehesten zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung raten. Hierfür sprechen die folgenden Gründe.
1.
Ein Ehevertrag macht in Ihrer Situation wenig Sinn, da Sie bereits seit Oktober 2023 getrennt leben. Eheverträge werden üblicherweise vor oder während intakter Ehe geschlossen, um für den Fall einer Scheidung vorzusorgen. Bei Ihnen steht aber die Trennung schon fest.
2.
Eine Trennungsvereinbarung regelt zwar die Dinge während der Trennungszeit. Da Sie aber beide keine Ansprüche aneinander stellen, ist auch diese nicht zwingend notwendig. Zudem sichert sie nicht den Fall einer späteren Scheidung ab.
3.
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie dagegen schon jetzt für den Fall einer Scheidung alles Wesentliche regeln: Verzicht auf Unterhalt, Aufteilung des Vermögens, Versorgungsausgleich etc. So schaffen Sie Klarheit und ersparen sich im Scheidungsfall viel Streit und Kosten.
4.
Da Sie beide Rentner sind, dürfte Ihr Einkommen und Vermögen überschaubar sein.
Umso wichtiger ist es, die Kosten einer etwaigen Scheidung möglichst gering zu halten. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung bereiten Sie eine einvernehmliche, kostengünstige Scheidung vor.
II.
Mein Rat wäre daher: Lassen Sie mit anwaltlicher Hilfe eine individuelle Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen, in der Sie alle Scheidungsfolgen einvernehmlich regeln. So sind Sie für den Fall der Fälle gut vorbereitet, auch wenn Sie aktuell noch nicht die Absicht haben, sich scheiden zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
22. Mai 2024
|
18:11
Antwort
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