Kündigung Fernstudium-nicht mehr Kammerfähig- Rückforderung Studiuengeld
vom 14.2.2025
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Hallo, Ich habe mich vor wenigen Jahren zu einem Fernstudium eingeschrieben, -Innenarchitektur . ... -"Der Vertrag kann mit einer Frist von sechs Wochen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres gekündigt werden. Danach kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines vollen Monats bezogen auf den Vertragsbeginn gekündigt werden.