Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich unter Zugrundelegung Ihrer Angaben wie folgt:
Eine gestzliche Regelung, wie sich ein DSL- Anbieter im Falle eines Umzugs zu verhalten hat, gibt es nicht.
Hier kann man nur versuchen, den zwischen Ihnen und dem Anbieter ausgehandelten Vertrag auszulegen.
Sie haben hier eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen. Dafür verpflichtet sich der Anbieter Ihnen eine DSL- Verbindung zu den vereinbarten Bedingungen zur VErfügung zu stellen. Sie verpflichten sich wiederum dazu das vereinbarte Geld, in Ihrem Falle Nutzungsgebühren und die Grundgebühr zu entrichten.Das sind die einzigen vereinbarten Vertagsgrundsätze.
Wie Sie selber berichtet haben, ist in dem Vertrag keine Regelung enthalten, wie es sich verhält, wenn durch einen Umzug ein neuer Anschluss freigeschaltet werden muss.
Hieraus läßt sich meines Erachtens nicht herleiten, dass Ihnen der Anbieter auch im Falle eines Umzugs einen neuen Anschluss kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Denn hier ist es nicht unerheblich, dass Sie diese Kosten durch den Umzug erst verursacht haben. Ohne Umzug hätte ein neuer Anschluss nicht gelegt werden müssen.
Ich sehe hier leider auch keinen besonderen Kündigungsgrund Ihrerseits. Allein die Zahlung des Neuanschlusses reicht hier nicht aus. Denn das ist zwar ärgerlich, aber meines Erachtens keine grobe Verletzung der Vertragstreuepflicht Ihres DSL- Anbieters.
Ich sehe daher kaum Chancen Ihren Anspruch auf einen neuen kostenfreien Anschluss durchzusetzen. Auch wenn ich Ihre Meinung teile, dass das Vorgehen des Anbieters nicht gerade kundenfreundlich ist. Rechtslich gesehen darf nur jeder Vertragspartner grundsätzlich seine eigenen Interessen auch dem Vertragspartner gegenüber wahren.
Ich hoffe Ihnen trotz meiner negativen Einschätzung der Erfolgsprognose weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Honsel
Rechtsanwalt
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