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Frage zur Insolvenz - Handyvertrag

16. Juli 2018 20:35 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

erhalt einer neuen Forderung nach Insolvenzeröffnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe im Oktober letzten Jahres meinen Handyvertrag verlängert, ein neues Gerät für ca. 800 Euro erhalten (was bereits im November verkauft wurde, da ich u.a. einen Herzinfarkt hatte und für medizinische Hilfe dringend Geld brauchte...) und bis dato auch meine Raten beglichen. Im Dezember letzten Jahres musste ich Insolvenz anmelden. Heute habe ich wegen einer offenen Rate ein Inkassoschreiben erhalten, wo der Vertrag gekündigt wurde und der restliche Kaufpreis per Einmalzahlung eingefordert wird, oder alternativ per Ratenzahlung...Wie soll ich mich verhalten? Darf die Raten eventuell jemand anders zahlen? Oder habe ich die Forderung dem Insolvenzverwalter zu übergeben? Vielen Dank schon jetzt...
MfG

18. Juli 2018 | 11:11

Antwort

von


(196)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten die Angelegenheit dem Insolvenzverwalter mitteilen, damit die Forderung, wenn die Forderung wie geschildert, vor der Insolvenzeröffnung begründet wurde, in die Insolvenztabelle aufgenommen wird.
Dann fällt diese Forderung auch unter die Restschuldbefreiung.

Wenn das nicht möglich ist, das wird Ihnen dann der Insolvenzverwalter sagen, würde die Forderung weiterlaufen. Dann kann jeder der es möchte, die Forderung begleichen.

Ihr erster Ansprechpartner ist der Insolvenzverwalter, nach dem Sie ihn informiert haben und er eine Entscheidung gefällt hat, haben Sie mit der Forderung "nichts" mehr zu tun oder Sie einigen sich auf eine Ratenzahlung, die dann jeder der es möchte begleichen darf.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Wübbe


Rechtsanwalt Michael Wübbe

ANTWORT VON

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