Hallo, mein freund wird beschudligt in 20 fällen des Bteruges mit Überweisngsträgern, dieser hat er aber nur deswegen begangen, weil er im Ausland bedroht worden ist, aus angst hat er sich für diese Sachen entschieden weil es besser ist als Bankraub, insgesammt sind 15000 euro schaden entstanden, er hat die deutsche Staatsangehörigkeit, kommt aber aus einem anderen land, was ich weiss ist, wenn er die Ehemalige Staatsbürgerschaft annimmt, dann verliert er die Deutsch, wenn er ins ausland also ins nicht europäische ausland flüchtet, aus angst ins gefängnis zu kommen, weil er seinen bekannten nicht helfen kann, die Bedroht wurden, ist ein Haftbefehl zulässig oder sogar ein europäischer.