Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich Ihnen anhand der vorliegenden Angaben unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Soweit auch nach Ablauf von 3 Monaten nach der Beantragung der Einbürgerung keine Entscheidung der zuständigen Behörde vorliegt, gibt es die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Wenn das Verwaltungsgericht keine gerechtfertigten Gründe für die Verzögerung konstatiert, dann wird über Ihren Antrag entschieden. Soweit das Verwaltungsgerichts einen nachvollziehbaren Grund für die Verzögerung sieht, setzt sie das Verfahren bis zum Ablauf einer Sperrfrist aus.
Die Unterbesetzung der Behörde sollte hierbei keinen Grund für die verlängerte Antragsbearbeitung darstellen.
Ales erstes würde ich Ihnen raten, zu versuchen, die Ausländerbeörde-am besten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts- unter Fristsetzung aufzufordern, ihren Einbürgerungsantrag zu bearbeiten. Die Erhebung einer Klage gegen die Einbürgerungsbhörde sollte wennmöglich der letzte Schritt sein.
Für eine weitergehende Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Pethö
(Rechtsanwalt)