WEG-Recht - Aufrechnung gegen Wohngeldforderung
vom 26.9.2013
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Nachdem sowohl der Streitwert, als auch die Rechnung meines Anwaltes feststand und bezahlt war, habe ich vor Übersendung des Kostenfestsetzungsbeschluss Aufrechnung mit den Kosten, die ich für Anwalt und Gericht aufgewandt habe, erklärt, da nach dem 07.07.2013 das Urteil bestandskräftig war.