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Zoll beschlagnahmt Cialis-Tabletten - Wer bezahlt mir das Verwarnungsgeld mit € 50,-

19. Januar 2021 16:03 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hauke Hagena

Zusammenfassung

Muss eine Online-Apotheke für Schäden haften, wenn bestellte Medikamente vom Zoll beschlagnahmt werden und ein Bußgeld verhängt wird?

Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in Deutschland nur erlaubt, wenn der Versender eine zugelassene deutsche Apotheke ist und eine spezielle Erlaubnis zum Arzneimittelversand besitzt. Bei Online-Apotheken kommt es darauf an, ob sie als direkter Vertragspartner oder nur als Vermittler auftreten. Wenn sich die Apotheke explizit an deutsche Kunden richtet, müssen diese davon ausgehen können, dass die angebotenen Produkte legal in Deutschland bezogen werden können. Bei illegaler Einfuhr von Arzneimitteln drohen rechtliche Konsequenzen wie Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren. Der Käufer haftet dabei persönlich, auch wenn er nicht wusste, dass das Medikament aus einem anderen Land versendet wird.

Guten Tag,
ich habe über eine Online-Pharmaziehompage 40 St. Cialis für € 72,50 mit Versand bestellt und über
meine VISA als Vorkasse bezahlt. Die Ware wurde vom Zoll in Frankfurt beschlagnahmt.
Ich wurde von der Post angeschrieben mit dem Begleitschreiben des Zollamtes.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mich angeschrieben mit dem hinweis auf das Arzneimittel-
Gesetz daß Arzneimittel nur grundsätzlich nach Deutschland verbracht werden, wenn sie nach den
Vorschriften des deutschen Arzneimittelgesetzes zum Verkehr zugelassen oder registriert sind.

Ich soll jetzt ein Verwarnungsgeld von € 55,- bezahlen.

Wie sieht die Rechtslage jetzt aus?
Wer ist mein Vertragspartner? Ich denke die Online-Apotheke wo ich meine Bestellung aufgegeben
habe. Als Verbraucher gehe ich nicht davon aus, daß ich mit der Bestellung über eine Online-Apo-
theke Zoll-Probbleme bekommen.

Die Online-Apotheke habe ich angeschrieben und den Briefverkehr des Zollamtes beigelegt.
Die Antwort der Online-Apotheke lautet: Leider haben wir keinen Einfluß auaf die Zollarbeit und
können Ihre Geldstrafe vom Zolll deshalb nicht bezahlen.
Die ware wurde wohl von einem Hersteller in Singapur versendet. Mit dem habe ich aber ja kein
Vertragsverhältnis.
Muß die Online-Apotheke mir den Schaden (Verwarnungsgeld von € 55,-) bezahlen?
Bin ich im Recht wenn ich die Online-Apotheke verklage wenn der Schaden mir nicht bezahlt wird?
Meine Vorauszahlung wollen sie mir wohl erstatten.

Sehr geehrter Fragesteller,

Vertragspartner wird wohl die Online-Apotheke sein. Anders ist es aber dann, wenn die Online-Apotheke nur Vermittler ist und dies deutlich macht.

Wenn die Online-Apotheke Vertragspartner ist, dann wird die Online-Apotheke wahrscheinlich (irgendwo ganz klein gedruckt) einen Hinweis haben, dass sie als Apotheke nicht garantiert, dass die bestellten Arzneimittel nach Deutschland eingeführt werden können. Jedenfalls wird vermutlich dieser Hinweis bestehen, wenn es nicht eine Apotheke ist, die sich ausschließlich an ein deutsches Publikum wendet.

Allerdings dürfte dieser Hinweis nicht wirksam sein, wenn die Apotheke sich explizit an ein deutsches Publikum wendet. Dieses Publikum muss davon ausgehen, dass es auf dem Portal Produkte bestellen kann, die auch legal in Deutschland bezogen und genutzt werden können.

Insofern würde ich einen Anspruch gegen die Online-Apotheke annehmen. Der Anspruch geht auf vollen Schadenersatz, also sowohl auf Rückerstattung des Kaufpreises als auch auf Übernahme des Verwarnungsgeldes.

Anders dürfte es - wie gesagt - aber sein, wenn die Online-Apotheke sich an ein allgemeines Publikum auf Englisch wendet. Dann wird es schwieriger und ein Schadenersatzanspruch dürfte ausscheiden.


Wenn Sie noch Fragen haben, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.


Mit freundlichen Grüßen

Hauke Hagena
Rechtsanwalt / Steuerberater



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