Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Frage 1:
" Darf Inkasso dies der Schufa melden insbesondere unter dem Hintergrund das eigentlich KEIN Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen vorliegt (Vertrag nicht auf Person X, keine Unterschriften, kein Schriftverkehr, keine Aufklärung über Rechte und Folgen sondern nur die Forderung akzeptiert und Ratenzahlung) ?"
Nach Ihrer Schilderung nicht insbesondere nicht in Bezug auf Person X.
Frage 2:
"Wie bewerten Sie dieses Problem unter Berücksichtigung der Info einer anderen Seite mit Entscheid des LG Berlin 2011. https://www.wbs-law.de/datenschutz/kein-schufa-eintrag-durch-inkassounternehmen-25951/ Gibt es hier einen Strohhalm zum greifen?"
Nach Ihrer Schilderung dürfte der Eintrag zu Unrecht erfolgt sein.
Frage 3:
"Ist diese Forderung nun tituliert und brauch sich Person X gar keine Mühe machen das Geld zur vorzeitigen Ablöse aufzutreiben?"
Tituliert ist die Forderung dann, wenn darüber ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil existiert, welches Sie als Schuldner ausweist. Dies ist nach Ihrer Schilderung jedoch bereits zweifelhaft.
Schulden zu zahlen ist immer dann sinnvoll, wenn man kein Insolvenzverfahren plant und daher auch zukünftig einmal positiv mit der Angelegenheit ins Reine kommen möchte.
Frage 4:
"Welchen Abschließenden Rat würden Sie geben bzw. wie würden Sie verfahren sofern es da überhaupt was zu verfahren gibt?"
Ich würde anhand der Unterlagen des Inkassos die Forderung auf ihren rechtlichen Bestand prüfen und sodann der Schufa und dem Inkassounternehmen entsprechend antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-