Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Frage 1:
" Darf Inkasso dies der Schufa melden insbesondere unter dem Hintergrund das eigentlich KEIN Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen vorliegt (Vertrag nicht auf Person X, keine Unterschriften, kein Schriftverkehr, keine Aufklärung über Rechte und Folgen sondern nur die Forderung akzeptiert und Ratenzahlung) ?"
Nach Ihrer Schilderung nicht insbesondere nicht in Bezug auf Person X.
Frage 2:
"Wie bewerten Sie dieses Problem unter Berücksichtigung der Info einer anderen Seite mit Entscheid des LG Berlin 2011. https://www.wbs-law.de/datenschutz/kein-schufa-eintrag-durch-inkassounternehmen-25951/ Gibt es hier einen Strohhalm zum greifen?"
Nach Ihrer Schilderung dürfte der Eintrag zu Unrecht erfolgt sein.
Frage 3:
"Ist diese Forderung nun tituliert und brauch sich Person X gar keine Mühe machen das Geld zur vorzeitigen Ablöse aufzutreiben?"
Tituliert ist die Forderung dann, wenn darüber ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil existiert, welches Sie als Schuldner ausweist. Dies ist nach Ihrer Schilderung jedoch bereits zweifelhaft.
Schulden zu zahlen ist immer dann sinnvoll, wenn man kein Insolvenzverfahren plant und daher auch zukünftig einmal positiv mit der Angelegenheit ins Reine kommen möchte.
Frage 4:
"Welchen Abschließenden Rat würden Sie geben bzw. wie würden Sie verfahren sofern es da überhaupt was zu verfahren gibt?"
Ich würde anhand der Unterlagen des Inkassos die Forderung auf ihren rechtlichen Bestand prüfen und sodann der Schufa und dem Inkassounternehmen entsprechend antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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Rechtsanwalt Raphael Fork
Sehr geehrter Herr Fork,
erstmal vielen Dank für Ihre Hilfe und Antworten auf mein Problem.
Habe aber noch Fragen um Ihre Antworten besser zu verstehen und meine nächsten Schritte zu planen.
Zu Ihrer ersten Antwort:
"Nach Ihrer Schilderung nicht insbesondere nicht in Bezug auf Person X"
Person X hat wie angegeben die Forderung mit Einigung über eine Ratenzahlung akzeptiert. Das ist aber nicht gleichbedeutend das damit ein Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen vorliegen und dieses einen Grund zur Meldung an die Schufa rechtfertigt?
Zur zweiten Antwort:
"Tituliert ist die Forderung dann, wenn darüber ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil existiert, welches Sie als Schuldner ausweist. Dies ist nach Ihrer Schilderung jedoch bereits zweifelhaft. Schulden zu zahlen ist immer dann sinnvoll, wenn man kein Insolvenzverfahren plant und daher auch zukünftig einmal positiv mit der Angelegenheit ins Reine kommen möchte"
"Ich würde anhand der Unterlagen des Inkassos die Forderung auf ihren rechtlichen Bestand prüfen und sodann der Schufa und dem Inkassounternehmen entsprechend antworten."
Es gibt vielleicht ein Vollstreckungsbescheid. Das kann ich nicht sagen, da ich keine Einsicht in Briefe etc. habe. Es ist aber nichts eingegangen was mich als Schuldner ausweist. Definitiv würde ich alleine deswegen auch keine Verträge mit Vodafone schließen können. (habe aktuell welche).
Welcher ist der bessere Weg? ...Ein Angebot mit vorzeitiger Zahlung der kompletten offenen Forderung und verbundener löschung des Schufaeintrags oder reicht aus Ihrer Sicht unter Berücksichtigung des genannten Sachverhaltes lediglich dem Schufaeintrag zu wiedersprechen aber die Ratenzahlung bis zum Ende aufrecht zu erhalten.
Die vorzeitige Rückzahlung würde große Anstrengung bedeuten, wäre aber machbar. Sollte damit aber nicht der Schufaeintrag gelöscht werden ...war der Weg "für die Katz".
Nachfrage 1:
"Person X hat wie angegeben die Forderung mit Einigung über eine Ratenzahlung akzeptiert. Das ist aber nicht gleichbedeutend das damit ein Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen vorliegen und dieses einen Grund zur Meldung an die Schufa rechtfertigt?"
Nach Ihrer Schilderung hat Person X die Schuld übernommen, war aber weder Adressat der Rechnungen noch der Mahnungen weil dies über den Vater lief.
Dann aber kann man nicht einfach durch eine solche Schuldübernahme für X Negativeinträge auf den Weg bringen.
Überhaupt fragt sich was das Inkassounternehmen überhaupt Ihnen erstmals nach 5 Jahren vorgelegt hat, dass Sie daraufhin bereitwillig eine Ratenzahlungsvereinbarung abschlossen.
Nachfrage 2:
"Welcher ist der bessere Weg?"
Wenn Sie nicht einmal als Schuldner der Forderung ausgewiesen wären, dann sollten Sie weder etwas zahlen und die Löschung des Eintrags vorantreiben.
Dazu brauchen Sie jedoch Einsicht in die vollständigen Unterlagen. Ansonsten können Sie ja die Rechtmäßigkeit der Forderung überhaupt nicht prüfen.
Ggf. ist eine Forderung gegen sie persönlich auch bereits verjährt, sodass eine Zahlung von Ihnen allein freiwilliger Natur wäre.