Der Käufer wollte ausdrücklich die ebay Nummer im Kaufvertrag vermerkt haben, also den Kauf auf die Artikelbeschreibung beziehen. Ich habe der Artikelbeschreibung, um Schwierigkeiten zu vermeiden, folgenden Zusatz beigefügt: Es handelt sich hier nicht um einen Neufahrzeug ;o), Habe alle guten und schlechten Seiten nach bestem Wissen und Gewissen gemacht kann aber weitere, mir nicht bekannte Mängel nicht ausschließen, ich bitte deshalb, sich das Fahrzeug vor der Gebotsabgabe anzuschauen, und auch eventuelle Fragen vor der Gebotsabgabe zu stellen, da ich keine Lust auf Ärger nach der Auktion habe, und Ihr auch nicht die Katze im Sack kaufen solltet. ... Sämtliche, auch hier nicht erwähnte Mängel gelten mit Gebotsabgabe als akzeptiert .Irrtümer vorbehalten.