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Kleingartenverein Verein Auflösung des Kaufvertrages

31. August 2022 01:02 |
Preis: 60,00 € |

Vereinsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt C. Norbert Neumann

Ich habe vor ein paar Monaten meinen Kleingarten verkauft an einen Neupächter. Besichtigung der Laube mit ihm und dem Vorstand erfolgte. Es wurde alles besprochen wie Mängel beim Strom ( noch nie angehabt aufgrund Sicherheit)ebenso bei der Wasserrohrverlegung durch meinen Vorpächter. Ebenso wurde mit gesagt das ich keine fachliche Kompetenz besitze diese baulichen Probleme zu beurteilen deswegen ich auch den Garten verkaufe aufgrund der Trennung meines Partners.

Hab den Garten gehabt seit Herbst 2019 er hat einen Fläche von 1000cm², deshalb wurde erstmal bloß draußen alles auf Vordermann gebracht da ich den Garten total verwildert übernommen habe. Dies würde ebenfalls kommuniziert.

Auf die Frage ob Schadstoffe in der Laube sind sagte ich einige Reinigungsmittel und evtl Farben. Im Keller steht auch sehr viel wie Geräte und ähnliches habe da aber keinen Überblick. Hat er so hingenommen und kurz einen Blick reingeworfen.

Abgemacht war dann das er alles so übernimmt wie gesehen.

Besichtigung war Anfang Juni da hat er auch schon den Schlüssel bekommen Kaufvertrag wurde im Juli unterschrieben da er erst als Neupächter angenommen werden müsste. Heute 30.8. kam ein Schreiben welches ich hier jetzt anfüge.

Betreff: Aufhebung des Kaufvertrags aufgrund erheblichen Mängel

******den,29.08.2022

Sehr geehrte Frau*****, mit diesem Schreiben kündige ich Ihnen den mit Ihnen geschlossenen Kaufvertrag über eine Gartenlaube ****** Die Kündigung beruft sich auf Gesundheitsschädliche Mängel die erst im Nachhinein ersichtlich wurden. Insbesondere ist das Abflussrohr der Toilette die nicht in eine Grube sondern sich im Garten hinter der Gartenlaube entleert. Auch die dilettantische Stromverlegung die von einem Elektromeister begutachtet worden ist ist in einer Art und weise gelegt worden das man sich wundert das die Laube noch nicht abgebrannt ist. Bei meinen Aufräumarbeiten sind etliche Chemische Produkte zustanden gekommen die ich mit sehr viel aufwand und auch Geld über eine Schadstoff-Sammelstelle Entsorgen musste. Ich gebe nicht Ihnen die Schuld jedoch müssen Ihnen in der Zeit die Sie dort verbrachte diese Mängel bekannt sein. Ich habe seit den Kauf etliche Fahrten zum Entsorger bringen müssen auch elekt. Geräte die nach Ihrer Aussage noch funktionieren sollten was aber nicht so war.

Ich habe den Gartenverein ebenso meine Kündigung geschickt da dieser eine Mitschuld trägt für diese Mängel da auch der Verein bei der Übergabe nicht darauf hingewiesen hat was seine Pflicht Gewesen wäre.Auch möchte ich darauf hinweisen das die 500,00 € natürlich zurück zuzahlen sind auf das unten stehende Konto. Sollte ich keinen Zahlungseingang oder eine Nachricht von Ihnen erhalten bis zum 29.10.2022 werde diese Angelegenheit meinem Anwalt übergeben.Mit freundlichen Grüßen"

Werde auch heute mit dem Verein sprechen.
Wie kann ich das jetzt am besten angehen?. Ist der Garten jetzt im Besitz vom Verein oder in meinem? Hab ich überhaupt ein Recht in dem Sinne?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Diw Üvwereagung eines Kleingarten-Pachtvertrages erfolgt durch einen dreiseitigen Vertrag, dem der Kleingarten-Verein zustimmen muss, von einem Pächter auf den anderen.

Wenn die Gewährleostung vertraglich ausgeschlossen wirde, haftet der übertragende Pächter nur für arglistig verschwiegene Mängel.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ergänzung vom Anwalt 31. August 2022 | 04:57

Der Übernehmer haz den Kleingarten überbommen wie gesehen. In einer solchen Vereinbarung ist ein Ausschluss der Gewährleistungshaftung zu sehen.

Sie haben dem Übernehmer alle Mängel mitgeteilt, die Ihnen bekannt waren. Ein arglistiges Verschweigen von Mängeln liegt nicht vor.

Der Übernehmer kann den Vertrag daher nicht wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Er kann ihn auch nicht Ihnen gegenüber kündigen, wenn ein vertragliches Kündigungsrecht nicht vereinbart war.

Die "Kündigung" durch den Übernehmer ist daher unwirksam. Der Übernehmer kann lediglich den überbommenen Pachtvertrag mit ordentlicher Frist gegenüber dem Verpächter kündigen. Dies betrifft Sie aber nicht.

Die Übertragung bleibt wirksam, und der Übernehmer ist der neue Pächter

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