Arbeitsvertrag-unklare Kündigungsfrist
vom 1.4.2021
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Diese lautet: „Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende/Quartalsende gekündigt werden. Jede Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitnehmers gilt auch zu Gunsten des Arbeitgebers."