Es geht um einen notariellen Grundstückskaufvertrag für ein unbebautes Grundstück – Eigentum der Stadt, die eine Selbstverwaltungskörperschaft ist - in einem Baugebiet mit Bebauungsplan nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BauNVO/8.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 8 BauNVO: Gewerbegebiete">§8 BauNVO</a>, Ausnahmen nach §8 Abs. 3 Nr. 1 (Betriebsinhaberwohnungen) sind jedoch allgemein zulässig. ... Zu § 4 möchte ich ergänzen, dass im rechtsverbindlichen Bebauungsplan nichts von „nach den Festsetzungen des Baurechts eine Produktionshalle“ zu lesen ist bzw. steht. ... Dazu meine Frage: Warum will mir die Stadt als Verbraucherin vorschreiben eine „Produktionshalle“ zu erstellen, wenn davon doch nichts im Bebauungsplan steht bzw. ist damit die Architektur oder eine „Nutzung“ gemeint oder was ist darunter zu verstehen und kann ich, eine im gesetzlichen Güterstand verheiratete Verbraucherin einen solchen notariellen Grundstückskaufvertrag für ein unbebautes Grundstück allein, ohne meinen Ehemann, rechtswirksam unterschreiben bzw. da es sich im Wesentlichen über mein Vermögen im Ganzen handelt und unser Familienvermögen darstellt (über Verbraucherkredite finanziert werden soll), wäre der notarielle Grundstückskaufvertrag, ohne die Unterschrift meines Ehemannes, in vollem Umfang rechtswirksam?