Zeitarbeitsvertrag gültig???
vom 31.3.2006
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Für die Befristung ist im Arbeitsvertrag kein Sachgrund angegeben. Am 22.11.04 wurde meiner Exfrau schriftlich vom Geschäftsführer bestätigt, dass der Arbeitsvertrag planmäßig am 31.12.04 endet und nicht verlängert werden kann. Dann wurde dieser Arbeitsvertrag überraschend am 20.12.04 doch verlängert und zwar bis zum 31.3.05 - auch diesmal ohne Nennung eines Sachgrundes.