Arbeitsaufnahme innerhalb der Freitstellung
Ist der Arbeitgeber X verpflichtet den Lohn vom 01.03.2013 - 15.03.2013 zu bezahlen, wenn er -in der Annahme ist, dass ein neues Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist existiert -nichts von dem neuen Arbeitsverhältnis ab 01.03. weiß, nur weiß dass ich im April ein neues Arbeitsverhältniss aufgenommen habe.