Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

An wen ist die Anzeige zu erstatten?

11. Januar 2022 16:58 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Im Herbst letzten Jahres schloss ich mit einem Bekannten, Herrn A. (Name geändert), per mündlicher Absprache einen Arbeitsvertrag für eine seiner zwei GmbH's ab.
Gemäß dieser Absprache sollte der schriftliche Arbeitsvertrag nachgereicht werden. Trotz mehrfacher Nachfrage kam Herr A. (in seiner Funktion als mein Chef) dem nicht nach. Nach einem Monat, die ich bei ihm als Arbeitnehmer tätig war, teilte er mir in einem persönlichen Gespräch (ebenfalls mündlich) meine Kündigung mit und verweigerte mir die Auszahlung des vereinbarten Lohns. Sowohl schriftlicher Arbeitsvertrag als auch Kündigung habe ich bis zum heutigen Tage nicht erhalten.

Nun würde ich gerne gerichtlich gegen Herrn A. vorgehen. Da er jedoch über zwei GmbH's verfügt (Autohandel und Autowerkstatt) und ich während meiner Tätigkeit auf den Geländen beider GmbH's tätig war (Fahrertätigkeiten, PKW-Überführungen etc.), ist für mich nun nicht ersichtlich, welche der beiden GmbH's für mein Angestelltenverhältnis als Arbeitgeber fungiert hat und ob ich nun gegen Herrn A. persönlich Anzeige erstatten soll oder gegen eine seiner beiden GmbH's - wobei sich hier entsprechend die Frage stellt, gegen welche der beiden.

11. Januar 2022 | 17:23

Antwort

von


(2487)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Wenn Sie mit Anzeige eine Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft meinen, so sollten Sie wissen, dass die nicht dazu führt, dass Ihnen Ihr Lohn ausgezahlt wird. Dafür ist allein das Arbeitsgericht zuständig.

Wenn Sie schreiben, Sie hätten einen mündlichen Vertrag für eine seiner zwei GmbH's geschlossen, müssten Sie eigentlich wissen, welche der beiden GmbH das war. Die ist Ihr Anspruchsgegner, und gegen die sollten Sie auf Lohnzahlung klagen.

Sollte sich A im Prozess dahingehend einlassen, dass mit der verklagten GmbH kein Vertrag geschlossen worden sei, können Sie die Klage gegen die zweite GmbH erweitern.

Eine Klage direkt gegen Herrn A können Sie nur dann erfolgreich führen, wenn er Ihr Arbeitgeber ist. Dafür spricht momentan aber eher nichts.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

(2487)

Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Baurecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER