Einschränkung Wegerecht
Von dem Garagenhof führt auf der Rückseite der Reihenhausanlage ein Fußweg an den Häusern 1 bis 4 vorbei (die Haustüren befinden sich auf der Rückseite der Häuser), biegt dann hinter Haus 4 nahezu rechtwinklig ab und führt rechts an Haus 4 vorbei zurück auf den Zufahrtsweg an der Vorderseite der Reihenhausanlage, von wo dann auch fußläufig die öffentliche Straße erreicht werden kann. ... Bezüglich des Fußwegs, der über das neu gebildete Flurstück B führt, wird in dem Kaufvertrag formuliert, dass die Beteiligten (Verkäufer und Erwerber) sich darüber einig sind, dass hinter den Häusern ein Fußweg verläuft, der zu den abseits gelegenen Garagen führt. ... Lediglich in einem gesonderten Schreiben informiert der Erwerber des Hauses 1 die Mieter der Häuser 2 und 3 über eine vertraglich festgelegte Regelung zwischen ihm und dem Verkäufer, dass die Nutzung des Fußwegs auf seinem Grundstück (Flurstück B) nur zu den abseits gelegenen Garagen genehmigt und sichergestellt ist.