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Straftatbestand wenn Sicherheit von privaten Darlehensvertrag verkauft wurde?

5. Januar 2022 13:11 |
Preis: 25,00 € |

Kredite


Beantwortet von

Zusammenfassung

Fragen zu strafbaren Handeln im Zusammenhang mit nicht gezahlten Darlehnsraten und Veräußerung der Sicherheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte mit meiner damaligen Partnerin einen privaten Darlehensvertrag abgeschlossen, da sie selbst keine Anschlussfinanzierung für ihr Auto bekommen hat. Im Nachhinein auch verständlich, dass die Banken sich geweigert hatten, da sie damals schon Kreditkartenschulden von weit über 10.000€ hatte, was ich jedoch nicht wusste.

Als Sicherheit für den Kredit haben wir ihr Auto im Darlehensvertrag festgeschrieben:
---
§ 4 Sicherheiten

Der Darlehensnehmer überträgt sicherungshalber das Eigentum an folgenden Gegenständen auf den Darlehensgeber:
Fahrzeug XY, lila, Baujahr: 1900, Fin: 1234, Kennzeichen: H-AI1234

Der Darlehensgeber räumt dem Darlehensnehmer das Recht ein, den Gegenstand für den gewöhnlichen Gebrauch weiterhin zu nutzen.

Sobald die Darlehensforderung durch den Darlehensnehmer vollständig getilgt ist, fällt das Eigentum an dem Gegenstand an den Darlehensnehmer zurück, ohne dass es eines besonderen Übertragungsaktes bedarf.

Kommt der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten bei Tilgungsleistungen oder Zinszahlungen in Verzug, ist der Darlehensgeber berechtigt, das Nutzungsrecht zu widerrufen, den Sicherungsgegenstand in Besitz zu nehmen, ihn freihändig nach Schätzung zu veräußern und seine Forderung aus dem Erlös zu befriedigen.
---

Wir hatten das Fahrzeug zwar als Sicherheit gesetzt, jedoch hatte ich den Fahrzeugbrief nicht.

Die Beziehung ist nun schon seit einiger Zeit beendet und sie zahlt schon lange keine Raten mehr. Bis heute ist nicht einmal die Hälfte des Darlehens getilgt. Das Auto hat sie nun mittlerweile verkauft, da ich den Fahrzeugbrief nicht hatte.

Liegt hier ein Straftatbestand vor, da das Eigentum am Auto gemäß dem Darlehensvertrag auf mich übertragen wurde und sie somit ohne mein Zutun und ohne mein Einverständnis mein Eigentum verkauft hat?

Ich bin nun dabei den Darlehensvertrag aus folgenden Gründen mit sofortiger Wirkung zu kündigen:
1. Bei Abschluss des Darlehensvertrags wurden Kreditkartenschulden von weit über 10.000€ verschwiegen, wegen dieser auch keine Bank eine Anschlussfinanzierung für das Auto angeboten hatte. Diese wichtige Information wurde mir vorenthalten.

2. Die im Darlehensvertrag unter Punkt 4 genannte Sicherheit (Fahrzeug XY, lila, Baujahr: 1900, Fin: 1234, Kennzeichen: H-AI1234) wurde verkauft, obwohl diese gemäß dem Darlehensvertrag in meinem Eigentum stand. Somit besteht keine Sicherheit mehr für den Darlehensvertrag.

3. Es besteht ein Verzug von weit mehr als 2 aufeinander folgenden Raten und das trotz mehrmaliger Hinweise auf den Darlehensvertrag.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

5. Januar 2022 | 14:47

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihr Frage: „Straftatbestand wenn Sicherheit von privaten Darlehensvertrag verkauft wurde?", darf ich wie folgt beantworten:

Sie haben eine Übertragung des Eigentums zur Absicherung vereinbart. Durch den Verkauf kann der Tatbestand der Unterschlagung gem. § 246 StGB erfüllt sein und durch das Verschweigen von weiteren Schulden könnte der Betrugstatbestand nach § 263 StGB in Form des Eingehungsbetruges erfüllt sein. Die Strafanzeige können Sie bei der Polizei persönlich, online oder schriftlich stellen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Simone Sperling
---------------------------------------
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)

Datenschutz:
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