Auflösung Erbgemeinschaft und dadurch Hausverkauf an Söhne eines Erben
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Frage: Wenn P beide Häuser aus der Erbgemeinschaft kauft, z.B. mit einem Zahlungsziel von 6 Wochen, (Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes dürfte ja kein Problem sein, da gemäß Grunderwerbsteuergesetz beim Kauf zur Verteilung der Erbmasse keine Grunderwerbsteuer anfällt, solange der Käufer gleich Miterbe ist) und diese Häuser dann jeweils an seine Söhne weiterverkauft, innerhalb kürzester Zeit mit einem Zahlungsziel von z.B. 4Wochen, so dass P mit dem Geld von seinen Söhnen seinen Kauf der Häuser begleichen kann, müssen die Söhne dann Grunderwerbsteuer zahlen??