Gebrauchtwagenverkauf von Privat an Privat - Wie wird eine derart verspätete Mängelanzeige vor Geric
vom 4.1.2013
28 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Am 21.11. verkaufte ich einen PKW Renault Laguna, Baujahr 2002 mit gut 130tkm an einen privaten Käufer. Der Verkauf erfolgte von Privat, der Kaufvertrag enthält folgende Punkte zum Thema Sachmängelhaftung: "Das oben aufgeführte Fahrzeug wird unter Ausschluss jedweder Sachmängelhaftung und Gewährleistung verkauft. ... Der Käufer holte den Wagen am 21.11.2012 ab und überführte den Wagen, Am Abend des 21.11.2012 rief ich den Käufer an und er teilte mir mit das der Wagen super gefahren sei und dankte mir für den Verkauf.