Ich möchte ausziehen: Kündigungsfrist / Schönheitsreparaturen
vom 14.1.2005
15 €
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Ich habe zwei Fragen zu meinem Mietvertrag: 1.) ... Wenn ich richtig informiert bin, gelten die Bestimmungen des BGB und nicht die des Mietvertrages. 2.) ... Vertrag von unbestimmter Dauer: Das Mietverhältnis beginnt (frühestens, s § 2 Ziff. 3) am 01-03-2000 und läuft auf unbestimmte Zeit.