freiwillige Weiterversicherung i.d. Arbeitslosenversicherung/ vorüberg. Sonderregel
vom 19.2.2021
für 58 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Das heißt: Nehmen Sie dieselbe selbstständige Tätigkeit anschließend wieder auf, können Sie sich wieder gegen Arbeitslosigkeit absichern – unabhängig davon, ob Sie vor der letzten Arbeitslosigkeit einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben oder nicht."