Kann Resturlaub mit über Jahre betrachteter Rückwirkung verfallen?
Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Rechtsfall: Ich arbeite seit Juli 2007 in einem Ingenieurbüro mit rund 25 Angestellten. In meinem Anstellungsvertrag wird unter dem Punkt Urlaubsanspruch nur die Anzahl der Tage pro Kalenderjahr angegeben ansonsten keinen weiteren Regelungen (insbesondere keine Verbrauchspflichtfrist von Resturlaub aus dem Vorjahr bis 31.3 des Folgejahres). Von Beginn meiner Anstellung bis ca.