für die fristlose kündigung seitens des vermieters(zeitmietvertrag der im normalfall bis zum 31.03.2007 bei einer monatl.miete von 412 Euro gelaufen wäre)hat mir sein anwalt folgende kostenaufstellung zugeschickt: a) mietrückstände (3 MM) 1236 EURO b)rechtsanwaltsgebühren: gegenstandswert mind.6180 euro (jahresmietzins aufgrund fristloser kündigung gemäss §19 GKG,zuzüglich mietzins -und etwaiger nebenkostenrückstände) 487,50 EURO 1,3 geschäftsgebühr nr.2400 VV 20,00 EURO ________________________________________________________________ zwischensumme 507,00 EURO 16 % mws nr.7008 VV 81,20 EURO ________________________________________________________________ gesamt rechtsanwaltsgebühren 588,70 EURO somit zu zahlender betrag 1824,70 EURO _______________________________________________________________ _______________________________________________________________ zu a) ich zahle seit geraumer zeit meine brennstoffkosten extra direkt an den lieferanten da ein erdgasanschluss durchgeführt worde ist und mir diese rechnungen persönlich gestellt werden... dies beläuft sich auf 40 euro abschlag im monat... 1.frage...kann ich diese summe von den im mietzins enthaltenen brennstoffkosten/nebenkosten kürzen? das habe ich schon in den vorherigen,bereits gezahlten mieten getan...die jetzt ausstehenden mieten soll ich aber wieder so zahlen... 2.frage...wenn der anwalt in vollmacht des vermieters mir fristlos kündigt ist es mir nicht nachvollziehbar warum er als gegenstandswert die bis zum normalen ende des vertrages ausstehenden mieten zusammenfasst...darf er das?