Den betroffenen Mitarbeitern wurde nahe gelegt, noch zur Verfügung stehenden Urlaub in der letzten Woche vor Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses zu nehmen, da der Vertrag des Unternehmens mit seinem Auftraggeber bereits dann ausläuft. Da ich zwischenzeitlich erfahren habe, dass der Studentenstatus keinen Einfluss auf den gesetzlich geregelten Anspruch auf Urlaub hat, wandte ich mich an die Personalabteilung um zu erfragen in welchem Umfang mir Urlaub zusteht. Dort wurde mir mitgeteilt, dass das Unternehmen mir lediglich den in meiner Schwerbehinderung begründeten Sonderurlaub gewährt, weitere Ansprüche bestünden nicht.