angebl. Unfallflucht als Verletzung der Obliegenheitsverpfl.
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Koch / Nürnberg
Von dem Unfall selbst hatte ich seinerzeit überhaupt nichts bemerkt. ... Nun trat im September 06 die Versicherung des Miet-LKW mit Regreßforderungen i.H.v. 2500,- EUR an mich heran, unter der Begründung, ich hätte eben Unfallflucht begangen und damit gegen Obliegenheitspflichten gem § 7 I (2) AKB d. ... Ohne auf meine Erwiderung einzugehen, hält die Versicherung ihre Forderung aufrecht und verweist mich darauf, daß ich gegen diese Versicherungsschutzversagung meinerseits innerhalb von 6 Monaten klagen könne.