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Vollkasko - Wiederbeschaffungswert höher als Versicherungssumme

| 21. August 2025 21:00 |
Preis: 30,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Schönen Guten Tag,

nach einem Unfall wurde ein unabhängiger Gutachter mit einem Schadengutachten beauftragt. Dieser hat den Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten ermittelt. Der Wiederbeschaffungswert übersteigt die Versicherungssumme deutlich. Die Reparaturkosten übersteigen laut Gutachten den Wiederbeschaffungswert.
Die Versicherungssumme ist der vom Fahrzeughalter geschätzte Fahrzeugwert von vor 10 Jahren. Der Fahrzeugwert ist gestiegen. Die Versicherungssumme wurde nicht vom Fahrzeughalter angepasst und es erfolgte keine automatische Anpassung durch die Versicherung. Die Versicherung will den Totalschaden abrechnen über Versicherungssumme minus Restwert statt über Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Besteht noch eine Möglichkeit dass über Wiederbeschaffungswert minus Restwert abgerechnet wird?

Mit freundlichen Grüßen

22. August 2025 | 06:42

Antwort

von


(36)
Am Kolk 1
46499 Hamminkeln
Tel: 02857 959073
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Axel-Doering-__l108501.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Eine Möglichkeit einer höheren Leistung durch den Versicherer ist nur gegeben, wenn in den Versicherungsbedingungen eine Wiederherstellungsklausel i.S.v. § 93 VVG vereinbart sein sollte. Dies ist meines Wissens bei KFZ-Kaskoversicherungen unüblich. Sie können mir aber gerne die Versicherungsbedingungen per E-Mail an rechtsanwalt.axeldoering@gmail.com zur Prüfung zukommen lassen.

Ist keine Wiederherstellungsklausel vereinbart, stellt die vereinbarte Versicherungssumme die Entschädigungsgrenze dar. Restwerte müssen hierbei berücksichtigt werden. In Ihrem Fall scheint auch ein Unterversicherungsverzicht vereinbart worden zu sein. Ansonsten hätte die Entschädigung nach § 75 VVG wegen der deutlichen Diskrepanz zwischen Wiederbeschaffungswert und der Versicherungssumme noch im Verhältnis gekürzt werden können.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Doering
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Axel Doering

Bewertung des Fragestellers 24. August 2025 | 17:24

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