Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten zunächst Ihren Vertrag prüfen, aufgrund dessen Sie den Pkw von der Firma zur Verfügung gestellt bekommen haben. Aus diesem muss sich entweder ausdrücklich oder im Wege der Auslegung ergeben, wer in einem Versicherungsfall die Selbstbeteiligung zu tragen hat.
Der Diebstahl an der Antenne wird über die Teilkaskoversichrung abgedeckt, die, sofern eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen ist, regelmäßig integriert ist. Allerdings ist dort zum Teil eine andere Selbstbeteiligung geregelt. Der Diebstahlsschutz erfasst dabei auch das Risiko des Einbruchsdiebstahls, d.h. dass auch die Sachbeschädigungen zur Ermöglichung des Diebstahls mit von der Teilkaskoversicherung erfasst sind. In Ihrem Falle liegt jedoch durch die tiefen Kratzer ein Fall von Vandalismus vor, der über die Vollkaskoversicherung als Risiko erfasst ist. Sofern Sie also nach Ihrem Überlassungsvertrag mit Ihrer Firma die Selbstbeteiligung zu tragen haben, werden Sie nicht um die Zahlung derselben herumkommen.
Selbstverständlich haben Sie einen Schadensersatzanspruch gegenüber demjenigen, der Ihnen den Schaden zugefügt hat. Allerdings setzt dies voraus, dass der oder die Täter ermittelt werden können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Wessel, Rechtsanwalt