Befristeten Mietvertrag durch Scheidung vorzeitig kündigen
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ich habe meinen Vermieter darüber informiert, auch mit dem Hinweis das keiner von uns die Wohnung weiter halten kann. ... Aus meiner Sicht ist das Mietverhältnis wie bei Unterzeichnung war nicht mehr gegeben, da es das Ehepaar als solches nicht mehr gibt, sondern sich diese Personen getrennt haben, nicht mehr gemeisam unter einem Dach wohnen können und dadurch auch die finaziellen Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen.