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Müll vor der Tür

| 26. Mai 2020 09:17 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


15:31

Zusammenfassung

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man gegen Lärmbelästigung und Verunreinigungen durch Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus?

Es gibt zwei grundlegende Möglichkeiten gegen Störungen des Hausfriedens durch Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus vorzugehen: Zum einen kann man den eigenen Vermieter kontaktieren und zum Handeln auffordern, notfalls durch Androhung oder Vornahme einer Mietminderung. Denn Lärmbelästigungen und Verunreinigungen von außen stellen einen Mietmangel dar. Zum anderen hat man auch direkt gegen die störenden Nachbarn bzw. deren Vermieter Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche. Diese können durch Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder gerichtlich durchgesetzt werden.

Hallo, wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien wo auch jeder seinen eigenen Vermieter hat. Der Hausfrieden ist seit dem die Mieter eingezogen sind extremst gestört (nicht nur durch den Müll sondern auch wegen Lärm Belästigung, es wird den ganzen Tag herum getrampelt, geschrien, gekloppft). Wie oben schon erwähnt haben wir ( nicht nur wir sondern auch die anderen Nachbarn) jeden Tag Kaugummis vor unserer Tür oder Blumenerde auf unseren Balkon. Da ich natürlich nicht jedesmal live dabei war und beweisen kann, das es die Nachbarn waren, blieb mir natürlich nichts weiter übrig als Fotos zu machen und dies meinem Vermieter und der Hausverwaltung zu schicken, die sagen natürlich ohne Beweise kann man nichts machen und der Vermieter sagt das er in dieser Situation nichts machen kann, da er ja kein Problem mit den Mietern hat sondern wir. Aber ich denke das der Vermieter auch seine gewissen Pflichten zur Einhaltung des Hausfriedens hat oder nicht? Ich dachte mir was könnte man tun um einen Beweis zu haben. Ich bin letzten Sonntag ein paar Stunden an meine Haustür in der Wohnung gesessen um die Leute auf frischer Tat zu ertappen, ich habe dann mein Handy an mein Türspion angelegt und habe es gefilmt wie sie ihren Kaugummi vor die Tür geschmissen haben. Jetzt nach neuen Datenschutzgesetz darf man ja keine Personen einfach so filmen, aber wie soll man dies anders beweisen. Ich weiß das es bis jetzt nur Kleinigkeiten sind aber wir kommen einfach nicht mehr zur Ruhe . Meine Frage was kann man in so einem Fall machen? Gespräche mit den Nachbarn liefen ohne Erfolg.

26. Mai 2020 | 10:46

Antwort

von


(363)
Tannenweg 17
72654 Neckartenzlingen
Tel: 07127/349-1208
Web: https://www.rechtsanwalt-kromer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten des Vorgehens: nämlich gegenüber den anderen Mietern oder gegenüber dem eigenen Vermieter.

In der Praxis als effizient erwiesen hat es sich, den eigenen Vermieter zu kontaktieren, was bei Ihnen ja erfolglos war. Die Motivation des Vermieters hier aber eine Abhilfe zu schaffen – sei es über die Hausverwaltung, den anderen Vermieter oder sogar den anderen Mieter direkt – ist die Androhung und ggf. dann auch Vornahme einer Mietminderung. Lärm-Belästigungen durch andere Hausbewohner sind ein Mietmangel im Sinne des § 536 BGB und berechtigten zur Mietminderung. Entsprechendes gilt auch für Verunreinigungen, die der Mietwohnung von außen zugefügt werden.

Umgekehrt können Sie natürlich auch selbst gegenüber den anderen Vermietern vorgehen. Bei den geschilderten Umständen besteht ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch aus §§ 1004 sowie 823 ff BGB der zum einen durch Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durchgesetzt werden kann („Abmahnung") oder auch gerichtlich geltend gemacht werden kann.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Johannes Kromer

Rückfrage vom Fragesteller 26. Mai 2020 | 15:17

Sehr geehrter Herr Kromer,
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort die uns auf jeden Fall weiterhelfen wird,wie sehe es in diesem Fall mit der Kündigungsfrist der Wohnung aus könnte man in diesem Fall den Mietvertrag von uns sofort kündigen unter diesen Umständen (Sonderkündigungsrecht)?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Mai 2020 | 15:31

Ein Sonderkündigungsrecht in dem Sinne besteht nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das ist nur bei gravierenden Gebrauchsbeeinträchtigungen der Fall, was ich in Ihrem Fall (noch) verneinenw würde.

Bewertung des Fragestellers 28. Mai 2020 | 06:16

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 28. Mai 2020
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