Fehlende Arbeitnehmereigenschaft - Verweisung ans Amtsgericht - Verjährung
vom 29.12.2016
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Daher die Frage: Erfolgt in diesem Fall eine Verweisung an das zuständige Gericht und ist die Verjährung damit weiterhin nicht eingetreten, da Klageeinreichung vor Ablauf der Verjährungsfrist erfolgte, wenn auch beim falschen Gericht.