Ende des Vertrages zur Kooperation: Provision weiter fällig?
vom 13.2.2015
78 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Es ist noch als Beispiel angegeben, dass Firma AAA bei Gewinn eines Kunden, der 300 € im Monat zahlt, also 60 € an Firma B abführt. ... Firma B vertritt offenbar die Auffassung, dass Firma AAA weiterhin (d.h. bis in alle Ewigkeit) Provision für die Kunden zahlen muss, die Firma B vermittelt hat - bis diese Kunden eben kündigen/nicht mehr mit Firma AAAA zusammenarbeiten. ... Zudem besteht die Möglichkeit, dass ein bestehender Kunde K, der einst von Firma B vermittelt wurde, nach Beendigung der Kooperation (Firma AAA-Firma B) neue Projekte an Firma AAA vergibt.