Zwangsversteigerung, Zwangsräumung, Schuldnerschutzklage aus Sicht des Ersteigerers
vom 5.8.2014
52 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
oder Gibt es eine maximalfrist z.B. 12 Monate, nachdem dann die ehemaligen - - Eigentümer spätestens ausgezogen sein müssen und ich räumen kann, ähnlich wie die Räumungsfrist, die ein Mieter beantraagen kann, wenn ein Mietverhältnis bestanden hätte? Frage 2.) wie und von wem würde ich eine Entschädigung, eine Art Miete erhalten und woran orientiert sich eine solche Miete von der Höhe her, da ja davon auszugehen ist, dass das Ehepaar mittellos ist? ... Wenn die Eigentümer ein fiktiven Mietvertrag geschlossen haben (an dieser Adresse ist noch die Firma des Ehemanns gemeldet) oder ein anderes Vehikel sich haben einfallen lassen, um in die Sparte Mieterschutz zu rutschen, wäre so etwas statthaft oder eher als nichtig anzusehen.