Verbotene Doppeltätigkeit des Immobilienmaklers?
vom 28.10.2013
100 €
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Der Endkunde kann möglicherweise vermuten, dass der Makler auch für den Eigentümer als Makler tätig ist. Mit dem Eigentümer ist aber keine Provisionsabrede getroffen worden, d.h. der Makler kann das Objekt zwar anbieten, erhält dafür vom Eigentümer aber keine Provision. ... Er vertröstet den Makler, dass er wegen einer möglichen Provision auf ihn zukommen werde.