Ausgleichquittung
beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
Nach Bundesurlaubsschutzgesetz müsste mir der nicht in anspruch genommene Urlaub ausgezahlt werden Daher habe ich meinen Ex-Arbeitgeber angeschrieben, dass ich noch um die Auszahlung des nicht in Anspruch genommenen Urlaubes bitte. ... Ansprüche aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis bestehen nicht.