Sehr geehrte Anwälte mich würde mal theoretisch interessieren wie die Gesetze bzw Auslieferung-Abkommen bei Internetstrafen zwischen zwei Personen aussehen. Wie sieht es Beispielsweise aus, wenn man zb in einem Chat mit jemanden chattet der in der Schweiz ist und man selbst sitzt in Deutschland . Wenn in diesem Chat nun von Deutschland aus, Taten gegen den in der Schweiz ausgeführt werden, etwa wenn der deutsche Chatpartner den Schweizer beleidigt, droht, sexuell belästigt oder sonst was tut, kann dann der deutsche der in Deutschland diese Worte quasi in den pc tippt ausgeliefert werden und in der Schweiz verurteilt werden auch wenn die Strafen in der Schweiz höher sind Idee vielleicht sogar sehr viel höher ?