Erbteilung
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Schweizer / Leverkusen
In dem damaligen, einvernehmlichen Schreiben des Anwalt der Tante, mit der ich mich zu diesem Zeitpunkt noch gut verstand, stand folgendes: Ich sollte das Angebot (die Teilung der restlichen Sparbücher)"in der Weise schriftlich annehmen, dass ich mit der Zahlung des Betrages ... abgefunden bin und damit einverstanden bin, dass gegenseitige Ansprüche aus der Teilung der Erbschaft nicht mehr bestehen." ... Ich bin damals fest davon ausgegangen, dass der Kontakt mit meiner Tante weiterhin gut verläuft, so dass ich am Ende sowieso alles (Haus und Grundstück und restliches Vermögen) erben würde. ... Des weiteren haben die Nachbarn wertvolle Möbel aus dem Besitz meiner Großeltern an sich genommen, auf die ich auch einen hälftigen Anspruch gehabt hätte, den ich aber bis heute nie geltend gemacht habe.