Vorenthaltene Gewinnbeteiligung
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem Arbeitsvertrag gibt es eine Klausel bezüglich möglicher Gewinnbeteiligung, welche mir bis jetzt allerdings nie zugesprochen wurde. Zitat Arbeitsvertrag: "Außerdem erhält der Mitarbeiter eine erfolgsabhängige Tantieme in Höhe von 0,25% der Berechnungsgrundlage.